Verkaufsbedigungen der Firma BUGIAD GmbH
1. Allgemeines - Geltungsbereich
(1) Unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder
von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen
des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos annehmen.
(2) Änderungen und Ergänzungen des geschlossenen Vertrags bedürfen der Schriftform.
(3) Zusagen und Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
(4) Änderungen unserer Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der
schriftlichen Vereinbarung mit uns. Schweigen auf etwaige abweichende Bedingungen des
Kunden gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung.
(5) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in
Geschäftsbeziehungen eingetreten wird, ohne dass diese eine gewerbliche, selbstständige
oder freiberufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(6) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen
oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten
wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit
handeln.
(7) Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
In den Fällen, in denen für Verbraucher bzw. Unternehmer unterschiedliche Regelungen
gelten, sind diese jeweils unter Verbraucher bzw. Unternehmer gesondert dargestellt.
(6) Ist der Kunde ein Unternehmer, gelten diese Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen
Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
2. Angebot für Verbraucher und Unternehmer
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, das heißt diese sind als Aufforderung zur Abgabe eines
Angebotes durch den Kunden zu verstehen. Der Vertragsabschluss erfolgt, sofern nicht anderes
vereinbart ist, erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung von uns.
(2) Erklärungen unsererseits im Zusammenhang mit diesem Vertrag
(zum Beispiel Leistungsbeschreibungen,
Bezugnahme auf DIN Normen usw.) enthalten im Zweifel keine Übernahme
einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen unsererseits
über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.
(3) Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen und Angaben in Prospekten,
Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell- Konstruktions- und Materialänderungen
im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben
vorbehalten ohne das hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können. Insbesondere
stellen derartige Abweichungen keinen Fehler des Produktes dar.
(4) Die Angaben über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen und Konstruktionsmerkmale in
Druckerzeugnissen entsprechen den jeweils zum Zeitpunkt der Drucklegung vorhandenen
Kenntnissen. Änderungen sind vorbehalten. Die Darstellung im Internet, Prospekten, Zeitungen
etc. stellt kein bindendes Angebot dar. Ein Vertrag über den Kauf und Versand von
Waren kommt erst nach ausdrücklicher Auftragsbestätigung durch uns, spätestens jedoch
mit Lieferung der bestellten Ware zustande.
(5) Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
unserer schriftlichen Bestätigung. Unserer Außendienstmitarbeiter sind nur befugt,
Erklärungen des Kunden an uns zu übermitteln.
(6) Offensichtliche Rechen- oder Schreibfehler berechtigen uns zu Richtigstellung, auch bei
schon erteilten Rechnungen.
(7) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns an allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung
dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie zum Beispiel Kalkulationen, Zeichnungen
etc. Eigentum - und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglichgemacht
werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unserer ausdrückliche
schriftliche Zustimmung.
3. Preisregelung für Unternehmer
(1) Die Preise richten sich nach der jeweils am Tag der Bestellung gültigen Preisliste.
(2) Sofern nicht gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unserer Preise ab Werk ausschließlich
Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Die Kosten
für Fracht, Zoll, Versicherung und Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Währungsparitäten, Zölle oder Veränderungen
der sonstigen Kosten wie beispielsweise Lohn -, Material - und Vertriebskosten
für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
(4) Wir sind berechtigt, irrtümlicherweise falsch angegebene Preise zu berichtigen. Kommt es
hierdurch zu einer Preiserhöhung, kann der Kunden vom Vertrag zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch
besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4. Preisregelung für Verbraucher
(1) Die Preise richten sich nach der jeweils am Tag der Bestellung gültigen Preisliste, die dem
Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt wird.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich als EUR-Preise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Wir sind berechtigt, irrtümlicherweise falsch angegebene Preise zu berichtigen. Kommt es
hierdurch zu einer Preiserhöhung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch
besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Vertragsabschluss für Unternehmer
(1) Bestellungen des Kunden werden nur dann wirksam, wenn diese von uns ausdrücklich bestätigt
werden. Unsere Außendienstmitarbeiter sind weder zum Vertragsabschluss, noch zur
Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.
(2) Die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden von uns gespeichert. Eine Weitergabe
an Dritte zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht. Auf Verlangen werden diese Daten
nebst diesen AGB dem Kunden per E-Mail zugesandt. Von den weitergehenden Informationspflichten
des § 312 e Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB sind wir freigestellt.
6. Vertragsabschluss für Verbraucher
Bestellungen des Kunden werden nur dann wirksam, wenn diese von uns ausdrücklich
bestätigt werden. Unserer Außendienstmitarbeiter sind weder zum Vertragsabschluss, noch
zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.
7. Lieferung an Verbraucher - Verzug / Unmöglichkeit
(1) Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags unsererseits
den Lieferungsgegenstand nicht erhalten; unsere Verantwortlichkeit für Vorsatz
oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Klausel 13 bleibt unberührt. Wir werden dem
Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstand informieren
und, wenn wir zurücktreten wollen, dass Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; wir
werden dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich
erstatten
(2) Wir haften bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
von uns oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns nach den gesetzlichen
Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird unsere Haftung für
den Schadenersatz neben der Leistung auf 5% und für den Schadenersatz statt der Leistung
auf 10% des Wertes der Lieferung begrenzt. Im Falle der schuldhaften Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten wird die Haftung jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind - auch nach Ablauf
einer uns etwa vom Kunden gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehende
Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
(3) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen
Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden
auf Schadenersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen
auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht
genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der
Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes,
der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
(4) Wird der Versand der Lieferung auf Wunsch des Kunden um mehr als zwei Wochen nach
dem vereinbarten Liefertermin oder, wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach
der Anzeige unserer Versandbereitschaft verzögert, können wir pauschal für jeden Monat
ein Lagergeld in Höhe von 0,5 Prozent des Preises des Liefergegenstandes, höchstens jedoch
5% berechnen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, das uns kein Schaden oder
ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Uns ist der Nachweis gestattet, dass uns
ein höherer Schaden entstanden ist.
8. Lieferung an Unternehmer - Verzug / Unmöglichkeit Vertragsanpassung
(1) Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir werden den Kunden unverzüglich
über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstands informieren und im Falle des
Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Kunden unverzüglich erstatten.
(2) Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten
Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche,
schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Ist die Nichteinhaltung einer verbindlich vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, zum Beispiel
Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse
(zum Beispiel Streik, Aussperrung)
zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen und zwar auch dann, wenn
sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in
diesem Fall eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen
Ereignisses.
(4) Wir haften bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
von uns oder eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von uns nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Unsere Haftung ist in den Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 5 dieser
Bestimmung aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen wird unsere Haftung wegen
Verzögerung der Leistung für den Schadenersatz neben der Leistung auf 5% und für
den Schadenersatz statt der Leistung auf 10% des Wertes der Lieferung oder Leistung,
welche wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann,
begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind - auch nach Ablauf einer uns etwa
gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen.. Die vorstehenden Begrenzungen gelten
nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(5) Wir haften bei Unmöglichkeit der Lieferung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
unsererseits oder eines unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen der groben Fahrlässigkeit jedoch auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in dem letzten
Satz dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen wird unsere Haftung
wegen Unmöglichkeit auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf
insgesamt 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, welche wegen der
Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann, begrenzt. Weitergehende
Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen.
Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit
oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
(6) Sofern unvorhergesehen Ereignisse im Sinne dieser Regelung die Vertragserfüllung erheblich
beeinflussen
(insbesondere bei Unmöglichkeit), wird der Vertrag unter Beachtung von
Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist,
können wir vom Vertrag zurücktreten.
(7) Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so kann nach Ablauf eines Monats
nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrags
für jeden angefangenen Monat dem Kunden berechnet werden; das Lagergeld wird auf 5%
begrenzt, es sei denn wir können höhere Kosten nachweisen.
9. Versendung an Verbraucher
Der Kunde trägt die Kosten der Versendung ab dem Ort unserer Niederlassung, es sei
denn, diese überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wertes des Liefergegenstandes.
Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Regelungen der §§
446, 447 BGB.
10. Versendung an Unternehmer
Die Gefahr geht auf den Kunden über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wor
den ist:
1) Bei Lieferung, wenn die betriebsbereite Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt
worden ist. Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt. Der Versand erfolgt nach unserem
besten Ermessen. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Sendung von uns gegen
Bruch -, Transport - und Feuerschäden versichert.
2) Wenn der Versand, die Zustellung oder der Beginn oder die Durchführung der Versendung
auf Wunsch des Kunden oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird,
so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Kunden über, jedoch sind wir verpflichtet,
auf Wunsch und Kosten des Kunden die von ihm verlangten Versicherungen zu
bewirken.
11. Zahlungsbedingungen für Verbraucher
(1) Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang bei Lieferung fällig. Der Kunde kommt ohne
weitere Erklärung unsererseits 8 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht
bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht
nicht zu, soweit dies nicht in angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und
den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung
( insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht.
(2) Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz
(§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis
gestattet, dass der Schaden nicht höher als 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
(§§
247, 288 BGB) ist. Uns ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden
ist.
12 Zahlungsbedingungen für Unternehmer
(1) Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Der Kunde kommt
ohne weitere Erklärung unsererseits 8 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er
nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandensein von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht
nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist unzweifelhaft mangelhaft bzw. dem
Kunden steht unzweifelhaft ein Recht zur Verweigerung der Annahme der Kaufsache zu; in
einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückhaltung berechtigt, soweit der einbehaltene
Betrag in angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der
Nacherfüllung
(insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt,
Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zumachen, wenn der Kunde fällige Zahlungen
nicht geleistet hat und der fälligen Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem
Wert der - mit Mängel behafteten - Lieferung bzw. Arbeiten steht.
(2) Schecks und diskontfähige unversteuerte Wechsel werden von uns nur nach vorheriger
schriftlicher Vereinbarung erfüllungshalber angenommen. Wechsel - und Diskontspesen
werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort fällig und zahlbar.
(3) Eine Aufrechnung ist nur wegen unbestrittener, unzweifelhafter oder rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen des Kunden zulässig.
(4) Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden uns Umstände bekannt,
die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit
des Kunden zu mindern, so sind wir berechtigt, sämtliche Zahlungsverbindlichkeiten
aus der Geschäftsverbindung mit uns sofort fällig zu stellen und zwar unabhängig von der
Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel. Wir sind dann weiterhin
berechtigt noch ausstehende Lieferung nur gegen Vorauszahlung auszuliefern oder entsprechende
Sicherheiten zu fordern. Ferner sind wir berechtigt, von Verträgen, die wir noch
nicht erfüllt haben, unter Fristsetzung von zwei Wochen, verbunden mit der Rücktrittsandrohung,
für den Fall der Nichterfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen innerhalb der Frist,
zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(5) Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz
(§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis
gestattet, dass der Schaden nicht höher als 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
(§§
6
BUGIAD GmbH Carl–Borgward-Straße 20, 56566 Neuwied
247, 288 BGB) ist. Uns ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden
ist.
(6) Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Kunden Zahlungen zunächst auf
dessen ältere Schulden anzurechnen.
(7) Sind bereits Kosten und Zinsen durch den VVerzug entstanden, so sind wir berechtigt, die
Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen
anzurechnen.
13. Eigentumsvorbehalt gegenüber Verbrauchern
Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem
Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehende Ansprüche. Bei Pflichtverletzung des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir - nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden
gesetzten angemessenen Frist zur Leistung - zum Rücktritt vom Vertrag und zum Herausgabeverlangen
des Liefergegenstandes berechtigt, wobei die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit
der Frist unberührt bleiben.
14. Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmern
(1) Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher gegenüber dem
Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Bei Pflichtverletzungen des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die
Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten;
der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstand
liegt kein Rücktrittserklärung von uns, es sei denn dies wird ausdrücklich von uns erklärt.
(3) Wenn es sich bei der gelieferten Ware um hochwertige Güter handelt, ist der Kunde verpflichtet,
solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich
zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl
-, Feuer - und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum
noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
wenn der Liefergegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt
ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten
einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen
Ausfall.
(4) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr
unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt
weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner
Form. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt
der Kunde schon jetzt an uns in Höhe der Forderungen unsererseits gegenüber dem Kunden
(einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Wir nehmen die vorbezeichneten Abtretung schon
jetzt an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung
weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch
nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon
unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen aus dem vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug
ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist
oder Zahlungseinstellung vorliegt. Auf Verlangen von uns wir der Kunde die abgetretenen
Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und seinen
Schuldnern die Abtretung mitteilen. Wir dürfen zur Sicherung unserer Zahlungsansprüche
die Abtretung jederzeit offenlegen.
7
BUGIAD GmbH Carl–Borgward-Straße 20, 56566 Neuwied
(5) Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen oder
bei Vermögensverfall des Kunden dürfen wir zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
an der Vorbehaltsware diese herausverlangen, insbesondere dürfen wir, um die Vorbehaltsware
an uns zu nehmen die Geschäftsräume des Kunden betreten.
(6) Der Zahlungsverzug des Kunden berechtigt uns ferner zum Rücktritt vom Vertrag. Bei
Rücktritt können wir gemäß § 448 Abs. 2 BGB die Vorbehaltsware herausverlangen. Die
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes
durch uns gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
(7) Die Be - und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets
namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden
an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen,
uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung.
Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als
Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum
überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.
Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen
an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück
gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung schon jetzt an.
(8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben,
soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
(9) Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Für die Bewertung der Sicherheiten
ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Nettopreis
von uns maßgeblich, bei abgetretenen Forderungen ist vom netto Rechnungsbetrag abzüglich
eines Sicherheitsabschlags von 20% auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei
welchen der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt
sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, daß ein Ausfall zu befürchten ist, so
beträgt der Abschlag 40%. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in
Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom netto - Listenpreis der von uns
gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30% auszugehen.
15. Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
(1) Wir haben Sachmängel der Lieferung, welche wir von Dritten beziehen und unverändert
an den Kunden weiterliefern, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder
Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Klausel 13 unberührt.
(2) Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche
wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - sechs Monate,
für sonstige Ansprüche und Rechte wegen Mängeln ein Jahr.
(3) Soweit eine neue Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche
wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - ein Jahr.
(4) Die Verjährungsfrist nach Abs. 2 und Abs. 3 gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche
gegen uns, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die
Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.
(5) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten mit folgender Maßgabe:
(a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes;
(b) die Verjährungsfristen der Absätze 2 und 3 gelten im Übrigen auch nicht, wenn ein
Mangel arglistig verschwiegen wurde oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit
des Liefergegenstand übernommen haben
(vgl. oben 2.
(2)). Wurde ein Mangel
arglistig verschwiegen, so gelten an Stelle der in den Absätzen 2 und 3 genannten Fri8
BUGIAD GmbH Carl–Borgward-Straße 20, 56566 Neuwied
sten die anwendbaren Fristen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB
(Bauwerke und Sachen für
Bauwerke) bzw. Nr. 3
(sonstige Sachen) unter Ausschluss der Fristverlängerung bei
Arglist gem. § 438 Abs. 3 BGB.
(c) Die Verjährungsfristen der Absätze 2 und 3 gelten zudem nicht, so weit der Liefergegenstand
ein Bauwerk ist oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise
für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht
oder soweit es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe
des Liefergegenstand verlangt werden kann.
(d) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüche
nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grobfahrlässiger Pflichtverletzung
oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(6) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüche mit der Ablieferung.
(7) Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüche gesprochen wird, werden auch
Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.
16. Gewährleistung gegenüber Unternehmern bei Lieferung neuer Sachen
(1) Wir haben Sachmängel der Lieferung, welche wir von Dritten beziehen und unverändert an
den Kunden weiterliefern, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit
bleibt nach Maßgabe der Klausel Ziffer 13 unberührt. Die Herstellung der Vertragsprodukte
erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt.
(2) Die Parteien sind sich jedoch darüber bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht
möglich ist, Fehler von Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
(3) Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des
Kunden genügen bzw. in der von diesem getroffene Auswahl zusammenarbeiten.
(4) Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 BGB
geschuldeten Untersuchungs - und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen
ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, sind gem. § 377
HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach
Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen,
andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(5) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung - gleich aus
welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des
§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB
(Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1 Nr. 2
BGB
(Bauwerke, Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB
(Rückgriffsanspruch des Unternehmers).
Die vorstehend in Satz 2 genannten Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist
von drei Jahren.
(6) Die Verjährungsfristen nach Abs. 3 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche
uns gegenüber, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen - unabhängig von der
Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen uns
bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist
des Abs. 3.
(7) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten mit folgender Maßgabe:
(a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes;
(b) die Verjährungsfristen der Absätze 2 und 3 gelten im Übrigen auch nicht, wenn ein
Mangel arglistig verschwiegen wurde oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit
des Liefergegenstand übernommen haben
(vgl. oben 2.
(2)). Wurde ein Mangel
arglistig verschwiegen, so gelten an Stelle der in dem Absatz 3 Satz 1 und 3 genannten
Fristen die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne Vorliegen von Arglist gelten würden
unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist gem. § 438 Abs. 3 BGB.
9
BUGIAD GmbH Carl–Borgward-Straße 20, 56566 Neuwied
(c) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen
nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung
oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(8) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der
bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so steht das Wahlrecht zwischen
Mängelbeseitigung und Neulieferung ausschließlich uns zu. Wir werden die Ware vorbehaltlich
fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder ersatzweise liefern. Es
ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Vor
etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(9) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche
- vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergeblicher
Aufwendungen kann der Kunde nicht verlangen. Will der Kunde Schadenersatz statt der
Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung
erst nach dem erfolglosen dritten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der
Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
(10) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher
Abnutzung oder Verschleiß
(zum Beispiel infolge Gebrauchs abgenutzte oder verbrauchte
Akkubatterien) wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder
auf Grund besonderer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen
vorgenommen, so bestehen für diese und daraus entstehende Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn die Seriennummer, Typenbezeichnung
oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
(11) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport -, Wege -, Arbeit - und Materialkosten, sind ausgeschlossen,
soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferten Ware nachträglich
an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn,
die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(12) Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit
seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden
Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden
gegen den Lieferanten gem. § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner Abs. 8 dieser Regelung entsprechend.
Ebenso gilt für d den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen den Lieferer
gem. § 478 Abs. 2 BGB Abs. 11 dieser Regelung entsprechend.
(13) Durch die Inanspruchnahme der Gewährleistung durch den Kunden verlängert sich die
Gewährleistungsfrist nicht.
(14) Weitergehende oder andere als die hier geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns und
unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
(15) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer
Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs im Sinne
von § 444 BGB
(also bei Vorliegen einer schriftlichen Erklärung unsererseits, dass der
Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass wir verschuldensunabhängig
für alle Folgen ihres Fehlens einstehen wollen) richten sich die
Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(16) Ergeben die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt,
sind wir berechtigt, aller Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und
Reparatur werden zudem jeweils gültigen Servicepreisen von uns berechnet.
10
BUGIAD GmbH Carl–Borgward-Straße 20, 56566 Neuwied
17. Gewährleistung gegenüber Unternehmern bei Lieferung gebrauchter Sachen
(1) Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung - gleich aus welchem Rechtsgrund -
werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB
(Rechtsmängel
bei unbeweglichen Sachen) oder § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB
(Bauwerke, Sachen für
Bauwerke). Im Falle des vorstehenden Satz 2 gilt einer Verjährungsfrist von 1 Jahr.
(2) Die Ausschluss - bzw. Verjährungsregelungen nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche
gegen uns, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen - unabhängig
von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder
Art gegen uns bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, werden sie
ausgeschlossen.
(3) Der Ausschluss und die Verjährungsfrist gemäß Abs. 1 gelten mitfolgender Maßgabe:
a) Sie gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes;
b) sie gelten auch nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder soweit wir eine
Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben BGB
(Erklärung unsererseits,
dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und
dass wir verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen wollen). Wurde
ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen, so gelten an Stelle des
Ausschlusses und der Frist nach Abs. 1 die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne vorliegen
von Arglist gelten würden unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist gem. §
438 Abs. 3 BGB.
c) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der
Verletzung des Lebens, dass Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüche
nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung oder bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(4) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung der Sache.
(5) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen
über den Verjährungsbeginn die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von
Fristen unberührt.
18. Rücktritt vom Verbraucher
Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten,
wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen
innerhalb einer angemessenen Frist nach unserer Aufforderung zu erklären, ob er wegen der
Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln
verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen.
19. Rücktritt vom Unternehmer
Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten,
wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben; dies gilt auch im Fall von Mängeln. Der Kunde
hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach unserer Aufforderung
zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung
besteht.
20. Rückgriffsansprüche des Unternehmers
11
BUGIAD GmbH Carl–Borgward-Straße 20, 56566 Neuwied
Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns gem. § 478 BGB
(Rückgriff des Unternehmers)
bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche
hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
21. Haftung gegenüber Verbrauchern
(1) Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen
haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
oder soweit der Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit
des Liefergegenstandes übernommen wurde. Der Schadensersatzanspruch für
die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an
Rechtsgütern des Kunden, z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen.
(2) Die Regelung der Sätze 3 und 4 dieses Abs. 1 gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
gehaftet wird, oder soweit der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine wir
eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstands übernommen haben
(Erklärung
unsererseits, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat
und dass wir verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen wollen).
(3) Die Regelung des vorstehenden Abs. 1 erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung
und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter
Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Die Haftung für Verzug und Unmöglichkeit bestimmt sich jedoch nach den Regelungen gemäß
Ziffer 7
(2-3) .
22. Haftung gegenüber Unternehmern
(1) Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen
haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner
der in Satz 2 dieses Abs. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt
(Verletzung Lebens,
Körper, Gesundheit).
(2) Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden z. B.
Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
der Gesundheit gehaftet wird.
(4) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 und 2 erstrecken sich auf Schadenersatz neben
der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder
aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach den Regelungen gemäß der
Ziffern 8.
(2-6).
12
BUGIAD GmbH Carl–Borgward-Straße 20, 56566 Neuwied
(5) Soweit einer Haftung von uns ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
23. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel Regelung gegenüber
Verbrauchern
(1) Sofern nicht anders vereinbart, sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechte Dritter
(im folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von
Schutzrechten durch von uns erbrachte vertragsgemäß genutzte Lieferung gegen den Kunden
berechtigter Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Kunden innerhalb der in Ziffer
10.1
(3) bestimmten Frist wie folgt:
(a) Wir werden nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für die betreffende Lieferung entweder
ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Nutzungsrecht nicht verletzt wird,
oder austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem
Kunden die gesetzlichen Rücktritt - oder Minderungsrechte zu.
(b) Unsere Pflicht zur Leistung von Schadenersatz richtet sich nach Ziffer 13.1
(c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Kunde uns über die
von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung
nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten
bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderung -
oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen,
dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzverletzung verbunden ist.
(2) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzverletzung zu vertreten
hat.
(3) Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzverletzungen durch
spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendungen
oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Kunden verändert oder zusammen
mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
(4) Im Falle der Schutzverletzungen gelten für die in Nr. 1 a geregelten Ansprüche des Kunden.
23. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel Regelung gegenüber
Unternehmern
Wir übernehmen keiner Haftung dafür, daß die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte
oder Urheberrechte Dritter verletzen. Dies gilt nicht, wenn Schutzrechte Dritter arglistig
verschwiegen wurden oder diesbezüglich eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache von
uns übernommen wurde
(gemäß Ziffer 2.2 dieser Bedingungen). Der Kunde hat uns von allen
gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
24. Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel für Verbraucher
Bei Fernabsatzgeschäften im Sinne des § 312 b BGB steht dem Verbraucher ein uneingeschränktes
Rückgaberecht gemäß § 356 BGB innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware
- ohne Angabe von Gründen - zu. Zur Fristwahrung genügt die fristgerechte Rücksendung der
Ware oder die Absendung des schriftlichen Rückgabeverlangens an uns.
Bei einem Warenwert bis zu 40 EUR trägt der Verbraucher die Kosten der Rücksendung.
13
BUGIAD GmbH Carl–Borgward-Straße 20, 56566 Neuwied
25. EG- Einfuhrumsatzsteuer für Unternehmer
(1) Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung bezüglich
der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört
insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an uns. Der Kunde
ist verpflichtet, uns auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft
als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren
sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht zu erteilen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eine Bearbeitungsgebühr - der
bei uns aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer
entsteht, zu ersetzen.
(3) Jegliche Haftung von uns aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer
bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen soweit unsererseits nicht Vorsatz
bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
26. Sonstiges
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, seiner Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
(2) Dieser Vertrag und die gesamte Rechtsbeziehung der Parteien unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts
(CISG).
(2) Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist oder keinen Sitz in der Bundesrepublik
Deutschland hat, bei allen aus dem Vertragsverhältnissen unmittelbar oder mittelbar
sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind auch berechtigt,
am Sitz des Kunden zu klagen.
(3) Die Auftragsentwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde
stimmt der Bearbeitung durch uns im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordenen
und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten zu. Der Kunde ist auch damit einverstanden,
daß wir die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des
Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von uns auch innerhalb der Unternehmensgruppe,
der wir angehören, verwenden.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksam Bestimmung des Vertrags
oder dieser Geschäftsbedingungen eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksam Regelung am nächsten kommt, bzw. diese
Lücke ausfüllt.